Unter dem Begriff AE-Provision (auch Agenturprovision genannt) versteht man eine Vergütung, die Verlage an Werbeagenturen für vermittelte Aufträge, also die Belegung ihrer Werbeträger mit Anzeigen oder die Länge der gesendeten Werbung, zahlen. Die AE-Provision beläuft sich in Deutschland und Österreich auf 15 Prozent des Nettoauftragsvolumens; eine gesetzliche Regelung oder Verpflichtung gibt es dazu nicht.